§107 Entscheidung über die Rechtsbeschwerde
Durch einen Beschluss wird die Rechtsbeschwerde entschieden. Die Rechtsbeschwerde kann ohne mündliche Verhandlung beendet werden. Die in dem angefochtenen Beschluss enthaltenen tatsächlichen Feststellungen sind vom Bundesgerichtshof zu akzeptieren. Eine Ausnahme besteht, wenn gerade diese durch Rechtsbeschwerde angefochten werden. Die Entscheidung über die Rechtsbeschwerde ist zu begründen und den Beteiligten zuzustellen.
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